Berufsbetreuung
Betreuung ist mehr als Unterstützung: vielmehr geht es mir als Berufsbetreuerin damit gemeinsam mit Betreuten zuarbeiten und Ergebnisse zu erzielen.
Aufgaben ( §1896 BGB)
Auch Berufsbetreuer/in werden vom Betreuungsgericht als Betreuer bestellt, wobei das Gericht die Aufgabenfelder bestimmt. Zu den Aufgabenkreisen gehören unteranderem die Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten und Aufenthaltssachen. Welche Aufgaben übertragen werden sind von Fall zu Fall unterschiedlich.
Erfahrung
In meiner Tätigkeit als Berufsbetreuerin begleite ich mit individuell angepassten Maßnahmen Menschen, die bei der Bewältigung ihrer Probleme Unterstützung benötigen. Durch meine Erfahrung bin ich ausgebildet auf jeden Fall individuell und - kollaborativ mit dem Betreuten - einzugehen, Schwierigkeiten und Herausforderungen einzuschätzen und bestmögliche Lösungen zu finden.
Was zeichnet mich aus?
Als erfahrene Berufsbetreuerin habe ich mit bereits vielen Menschen aus dem arabischen Raum zusammengearbeitet. Der Vorteil? Auch hier die Sprache und die Kultur. Die richtige Verständigung ist essentiell um im Sinne des Betreuten zu handeln und die für ihn beste Lösung zu finden.